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   OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05   

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https://dejure.org/2006,10571
OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 27
    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher Bestellung eines neuen Betreuers mit gleichem Aufgabenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch verfahrensrechtliche Überholung; Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bei zeitnaher Bestellung eines neuen Betreuers mit den gleichen Aufgabenkreisen durch das Vormundschaftsgericht; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der (hier nicht gegebenen) engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Die Anforderung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 15 FGG Rn. 33; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der (hier nicht gegebenen) engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Ob auch in Betreuungssachen eine derartige Entscheidung in Ausnahmefällen geboten sein kann, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vgl. z.B. Senat in BtPrax 2006, 151).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Erforderlich ist die wiederholte Anhörung aber dann, wenn die Sitzungsniederschrift des Vormundschaftsgerichts oder die Beschlussgründe den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen nicht ausreichend vermitteln, das Vormundschaftsgericht den Betroffenen verfahrenswidrig angehört hat oder die Anhörung schon längere Zeit zurückliegt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 151; BayObLG FamRZ 2001, 1646; Senat a.a.O.; Keidel -Kayser, FG, 15. Aufl., § 69g Rdnr 29).
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